Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet daher keine Kosten. Es handelt sich um eine reine Selbstzahlerleistung.
Für privat versicherte Patienten sowie für gesetzlich versicherte Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung erfolgt die Abrechnung gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Nach dem Erstanamnesegespräch erhalten Sie auf Wunsch einen schriftlichen Kostenvoranschlag, der bei Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Ihrer Beihilfestelle eingereicht werden kann.
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